
Die “offenen Keller” ist die wichtigste in Italien stattfindende Veranstaltung

Veranstaltungen und Verkostungen mit Qualitätsweinen sind Hauptdarsteller auf den Plätzen Italiens.

Ein Sonntag im September läßt die Weinlese wieder entdecken und wieder aufleben

Ist die Gelegenheit, die ersten Weine des neuen Jahrgangs zu verkosten
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Die 10 gebote der Gastfreundschaft: Vier Rebblätter
Um mit „VIER REBBLÄTTERN“ zertifiziert zu werden, müssen alle der o. a. Voraussetzungen für „DREI REBBLÄTTER“, die im Folgenden nochmals aufgeführt sind sowie die zusätzlichen unten aufgeführten Bedingungen erfüllt sein:
RAUM UND LEISTUNGEN
- Der Straßenverkehrsordnung entsprechende Hinweisschilder, die in der Nähe des Betriebes aufgestellt sind, und es ermöglichen, diesen leicht zu finden.
- Gut sichtbares Eingangsschild zum Betrieb.
- Räumlichkeiten zum Empfang der Kunden, die der angegebenen Aufnahmekapazität für Besucher entsprechen müssen.
- Eine für die Degustation ausgestattete Umgebung, mit einer angemessenen Anzahl an Sitzplätzen.
- Besuchertoiletten in angemessener Zahl ausgestattet mit hygienischen Sanitäreinrichtungen, wie sie für öffentliche Toiletten vorgesehen sind.
- Ein Hinweisschild, das den Keller bzw. die Destillerie als Mitglied des Movimento Turismo del Vino ausweist und die Öffnungszeiten angibt. Das Schild ist am Eingang des Betriebes innerhalb eines Jahres nach der Zertifizierung anzubringen.
- Die für den Besucher bestimmten Bereiche und Räume müssen sauber und frei von Hindernissen oder Gefahrenquellen sein (z. B. Sperrmüll, Werkzeuge, Geräte).
Mindestens drei von den folgenden vier Voraussetzungen:
- Ein für Touristen reservierter Parkplatz von angemessener Größe.
- Beschilderung innerhalb des Betriebes, um die verschiedenen Gästebereiche leicht zu finden (z. B. Parkplatz, Empfangs- und Degustationsraum).
- Informationsmaterial über das Unternehmen und seine Produkte in mindestens einer weiteren Sprache (zusätzlich zur italienischen).
- Ein für Degustationen ausgestatteter Bereich, der sich durch eine angemessene, einheitliche und diffuse Beleuchtung auszeichnet.
EMPFANG
- Dem Gast eine herzliche und angenehme Aufnahme bereiten, damit er sich wohlfühlen kann (Anbieten von Trinkwasser und der Möglichkeit, die sanitären Einrichtungen aufzusuchen).
- Bereitstellen von eigens für den Touristen vorbereiteten Angebotspaketen mit Wein und/oder Spirituosen.
- Verfügbarkeit von mindestens einer Art von Degustationsgläsern.
- Mündliche Information des Gastes, ob die Degustation kostenpflichtig ist.
Von den folgenden Voraussetzungen müssen mindestens die als unabdingbar gekennzeichneten erfüllt sein:
- Möglichkeit zum Empfang (Führung und Degustation) von angemeldeten Gästen an Sonn- und Feiertagen (unabdingabar).
- Verfügbarkeit von Degustationsgläsern für die verschiedenen Produkte, in ausreichender Anzahl (unabdingbar).
- Das für die Gästebetreuung zuständige Personal, muss mindestens eine Fremdsprache können.
- Verfügbarkeit von Degustationskarten, die es dem Touristen erlauben, sein Urteil zu den verkosteten Weinen bzw. Spirituosen zu äußern.
PERSONEN
- Die für die Gästebetreuung zuständige Person muß über gute Kenntnisse des Betriebes, der entsprechenden Produkte und ihrer jeweiligen Herstellungsprozesse verfügen.
- Sie muss die Techniken der Degustation kennen und anwenden können.
- Sie muß darüber hinaus höflich, professionell und bereit sein, den Besuch des Kellerei- bzw. Destillerie-Betriebes durchzuführen und die Degustationen der Weine bzw. Spirituosen eigener Produktion anzubieten.
Mindestens die als unabdingbar gekennzeichnete Voraussetzung muß erfüllt sein:
- Die für die Gästebetreuung zuständige Person muß einen Degustationskurs oder einen Kurs zur Gästebetreuung im Keller absolviert haben (unabdingbar).
- Wenn es sich um einen Weinkeller handelt, muß sie über Kenntnisse des Weinbaus, der Önologie und der Geografie des Weinanbaugebietes verfügen. Wenn es sich um eine Destillerie handelt, muß sie über Kenntnisse der Eigenheiten und Lagerbedingungen der Rohstoffe, etwas von den Einrichtungen und ihrem Gebrauch verstehen sowie über Kenntnisse der physisch-chemischen Eigenschaften des Endproduktes verfügen.
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